CoSax - Ihr Sicherheitsbewerter
Experte für Kosmetik


DGK Sicherheitsbewerter

Beratung und Bewertung
aus einer Hand


Kontaktieren Sie uns wenn Sie eine Bewertung oder Beratung zu kosmetischen Produkten benötigen. Wir sind auch besonders spezialisiert auf Naturkosmetik.



Kontakt






Unsere Leistungen

Sicherheitsbewertung nach europäischer Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel





Sie haben eine Rezeptur?

 

Sind Sie auf der Suche für die Bewertung Ihrer Rezeptur oder benötigen Sie Beratung zu Fragen rund um die Produktionsinformationsdatei (PID) dann kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen auch bei Entwicklung, Optimierung und Testung von Rezepturen hilfreich zur Seite stehen.


Wenn Sie bereits eine getestete Rezeptur besitzen dann können wir Ihnen die nach EU-Kosmetikverordnung notwendige Sicherheitsbewertung inkl. der PID fertigen. Alle notwendigen Informationen befinden sich in den Unterlagen. Gern können wir Ihnen auch Beratungsleistungen anbieten um die Voraussetzungen der PID zu erfüllen.


Was gehört zu einer Sicherheitsbewertung?

Jeder Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte besteht aus zwei wichtigen Teilen


Teil A - die Sicherheitsinformation analysiert als Teil des Sicherheitsberichts die Zusammensetzung der Rohstoffe und die Inhaltsstoffe eines kosmetischen Mittels. Sie beschreibt unter anderem physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften der Inhaltsstoffe mit denen sich die Rezeptur des kosmetischen Mittels exakt abbilden lässt.


Teil B - für die Sicherheitsbewertung des Sicherheitsberichts werden alle ermittelten Informationen aus Teil A verwendet. Am Ende steht die qualifizierte Einschätzung, ob das kosmetische Mittel als sicher für Menschen und ihre Gesundheit bezeichnet werden kann. Die Sicherheitsbewertung muss die Einschätzung nachvollziehbar und faktenbasiert begründen. Sie umfasst zusätzlich Angaben zu eventuellen Warnhinweisen, die auf dem Etikett und auf Gebrauchsanweisungen zu veröffentlichen sind.


Antworten zu Fragen

Was macht ein Sicherheitsbewerter?

Sie sind wesentlich dafür verantwortlich, dass ein kosmetisches Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Produkte unterliegen vor dem Verkaufsstart in der EU einer umfassenden gesundheitlichen Sicherheitsbewertung.


Welche Produkte fallen unter Kosmetik?

Kosmetische Produkte, wie Cremes, Öle, Parfüm, Deo, Rasierschaum, Zahnpasta, Badezusätze etc. fallen darunter.


Was muss man beachten wenn man Kosmetik verkauft?

Für jedes kosmetische Produkt, was Sie in den Verkehr bringen wollen, müssen Sie eine korrekte Produktinformationsdatei samt Sicherheitsbewertung vorweisen.